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Herzlich Willkommen im Standesamt der Stadt Gütersloh!

Detailaufnahme einer Braut und eines Bräutigams. Der Bräutigam umarmt die Braut, welche einen Blumenstrauß mit weißen und orangenen Blumen in der Hand hält.
Anmeldungen zur Eheschließung im Rathaus Haus II, Berliner Straße 70.

Von der Eheschließung, über die Geburt bis zum Sterbefall - das Standesamt begleitet Sie in vielen Lebenslagen.

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen: Personenstandsurkunden, Eheschließung, Geburt, Sterbefälle und Namenserklärungen. 

Sollten Sie das Gesuchte hier nicht finden können oder weitere Fragen haben, kontaktieren Sie gerne das Team des Standesamtes.

Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden, Personenstandsregisterauszüge)

Hin und wieder müssen Tatsachen und Ereignisse durch Personenstandsurkunden nachgewiesen werden.

Die Standesämter stellen aus den bei Ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Registerauszüge und Registerabschriften her.

  • Geburtsurkunden (letzte 110 Jahre)
  • Eheurkunden (letzte 80 Jahren)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden seit 2001
  • Sterbeurkunden (letzte 30 Jahre)
  • internationale/mehrsprachige Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden

Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, z. B. die Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt wo Sie geboren wurden.

Diese können schriftlich per E-Mail beim Standesamt Gütersloh beantrag werden oder über das Bürgerportal der Stadt Gütersloh. Auf telefonischen Zuruf können keine Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Werktagen. 

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Aufbewahrung der Personenstandsregister (siehe oben), werden diese an das zuständige Stadtarchiv Gütersloh übergeben.

Standesamt Online

Anforderung von Personenstandsurkunden

Zur Webseite des Bürgerportals Gütersloh

Anmeldungen von Eheschließungen

Wenn sich zwei Personen dazu entschließen (standesamtlich) zu heiraten, müssen sie nicht wie früher das Aufgebot bestellen. Seit einigen Jahren ist statt dessen eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Eheschließung ist bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anzumelden. Sollten mehrere Wohnsitze vorliegen, sollte nach Möglichkeit das Standesamt ausgewählt werden, bei dem die Hochzeit stattfinden soll.

Für weitere Informationen rund um das Thema "Anmeldung zur Eheschließung", besuchen Sie gerne unsere Seiten unter der Rubrik: Mehr zum Thema - Standesamt (siehe rechts).

Standesamt
Berliner Str. 70
Postfach 2955

Telefon +49 5241 / 82-3191

Fax +49 5241 / 82-3536

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Beurkundungen von Geburten

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?

Wird Ihr Kind in einem Gütersloher Krankenhaus geboren, erhalten wir von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind. Wenn Ihr Kind zu Hause zur Welt kommt, rufen Sie uns bitte an.

Das Städtische Klinikum und das Elisabeth Hospital nehmen Ihre Unterlagen entgegen und bringen diese als Service für Sie zum Standesamt.

Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen Unterlagen, die davon abhängen ob Sie:

  • miteinander verheiratet sind
  • nicht miteinander verheiratet sind
  • ein Elternteil oder beide eine andere Staatsangehörigkeit haben
  • ein Elternteil oder beide zur Gruppe der Spätaussiedler gehören
  • ihr Kind zuhause geboren wurde

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden können.

Erst wenn alle Unterlagen und Erklärungen vorliegen, kann die Geburt Ihres Kindes beurkundet werden.

Die fertigen Geburtsurkunden können Sie in dem jeweiligen Krankenhaus abholen. Sie erhalten in der Regel 3 Geburtsurkunden und 3 kostenfreie Geburtsurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, Elterngeldstelle und Kindergeldstelle. Weitere Urkunden können beim Standesamt per E-Mail oder über das Bürgerportal beantragt werden.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zum Team des Standesamt auf.

Standesamt
Berliner Str. 70
Postfach 2955

Telefon +49 5241 / 82-3191

Fax +49 5241 / 82-3536

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Beurkundungen von Sterbefällen

Verstirbt eine Person in Gütersloh, so wird der Sterbefall vom Standesamt Gütersloh beurkundet.

Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige in der neben den Personenstandsangaben auch Informationen zum Ort und Zeitpunkt enthalten sind.

In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die erforderlichen Unterlagen können die Bestatter an der Infotheke im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten einwerfen. 

Die Sterbeurkunden werden dem Bestatter zugeschickt. 

Standesamt
Berliner Str. 70
Postfach 2955

Telefon +49 5241 / 82-3191

Fax +49 5241 / 82-3536

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Namensänderungen/namensrechtlicher Erklärungen

Für die Änderung eines Namens gibt es vielfältige gesetzliche Grundlagen. Das Standesamt ist in vielen Fällen für die Beurkundungen bzw. beglaubigten Erklärungen zuständig.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch das zuständige Standesamt geprüft werden.

Namensrechtliche  Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich. Um im Einzelfall feststellen zu können, ob die gewünschte Namensänderung aufgrund gesetzlicher Grundlagen möglich ist, ist es ratsam im Vorfeld Kontakt zu dem zuständigen Standesamt aufzunehmen.

Wir können Sie im Einzelfall beraten, welche Unterlagen für die entsprechende Erklärung zur Namensführung vorgelegt werden müssen.

Standesamt
Berliner Str. 70
Postfach 2955

Telefon +49 5241 / 82-3191

Fax +49 5241 / 82-3536

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